Hinweise zum Schulstart 2021/22

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern der KAR,

hoffentlich hattet ihr und hatten Sie eine erholsame Zeit in den Sommerferien. Wir freuen uns sehr, dass die Schule in der nächsten Woche wieder mit regulärem Unterricht entsprechend der Stundentafel startet.

Wir weisen dringend auf Einhaltung der geltenden Regelungen des Auswärtigen Amtes, der Gesundheitsministerien und des RKI für Reiserückkehrende hin!

Am Mittwoch, dem 18.08.2021, wird in den ersten beiden Stunden Unterricht bei den Klassenleitungen stattfinden, in dieser Zeit führen wir auch die Corona-Selbsttests durch.

Wenn ein Nachweis über einen Immunschutz durch Impfung oder Genesung vorliegt, kann auf die Corona-Testung verzichtet werden.

In der dritten und vierten Stunde findet Unterricht nach Plan statt. Die Stundenpläne für die Klassen sind ab dem 18.08.2021 über Untis Mobile abrufbar. Bereits um 11:00 Uhr endet an diesem Tag der Unterricht, da dann die neuen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 begrüßt werden. Die Eltern des neuen Jahrganges 5 sind über diese Veranstaltung in einer gesonderten Mail informiert worden.

Die Maskenplicht in Innenräumen besteht fort, wir empfehlen das Tragen des Mundnaseschutzes auch auf den Pausenhöfen.

Von der Teilnahme am Schulbesuch ausgeschlossen sind weiterhin alle Schülerinnen und Schüler, die COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen und Schülerinnen und Schüler, die unter Quarantäne oder Isolation stehen. Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens empfehlen wir entsprechend den Vorgaben des Landes, dass Schülerinnen oder Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause bleiben. Wenn dann keine weiteren Symptome auftreten, nehmen sie wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.

Um das Entstehen von Infektionsketten zu vermeiden, ist es äußerst wichtig, sich an diese Regelungen zu halten. Schülerinnen und Schüler, die während der Unterrichtszeit Symptome entwickeln, müssen von ihren Eltern umgehend abgeholt werden. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von Isolationsmaßnahmen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, erhalten Distanzunterricht in enger Anlehnung an den Stundenplan.

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Zicholl

 

 

Der Artikel wurde am 16. August 2021 um 11.19 Uhr von Tim Beyer verfasst und ist abgelegt unter Allgemein (RSS 2.0-Feed). Zur Zeit können keine Kommentare abgegeben werden. Setze doch einen Trackback auf deine Seite.

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