Maskenpflicht und Corona – Selbsttests nach den Herbstferien
Liebe Eltern der Konrad-Adenauer Realschule,
mit diesem Brief möchten wir Sie u.a. über den Umgang mit den Corona – Testungen und der Maskenpflicht in der Zeit nach den Herbstferien informieren. Dafür fassen wir Ihnen die wichtigsten Informationen der Mail des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) vom 06.10.2021 zusammen.
Testungen zum Schulbeginn
Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25.Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn
in allen Schulen Testungen für Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert
(geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der
nicht älter als 48 Stunden ist.
Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in den Schulen
durchgeführten Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in
Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien
fortgeführt. Das gilt sowohl für die Corona-Selbsttests (dreimal pro
Woche) als auch für die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche).
Testungen während der Herbstferien
Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen
entfallen, haben Schülerinnen und Schüler eine Reihe von Möglichkeiten,
sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen.
Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende
Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die
Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da die Grundlage der Testfiktion
– das engmaschige Testregime in den Schulen – in den Schulferien
entfällt. Diese Regelung ist bereits Bestandteil der ab dem 1. Oktober
2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung. Demnach benötigen
Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind –
für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen
Test. Dieses führt zu vermehrten Tests bei Freizeitaktivitäten in den
Ferien und damit zu einer insgesamt besseren Überwachung der
Infektionslage.
Testungen insbesondere von Reiserückkehrern
Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen
Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt
für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind,
bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht
(§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte
Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete).
Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer
Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht
(§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche
Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich
kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies
jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.
Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade
auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen.
Ich bitte Sie daher als Schuleiterrinnen und Schulleiter, an alle Eltern
und Verantwortlichen den Appell weiterzugeben: Lassen Sie Ihre Kinder,
wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor
Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher
freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25.
Oktober 2021.
Maskenpflicht
Gerade in Nordrhein-Westfalen können wir eine stetige Zunahme der
Impfquote bei Schülerinnen und Schülern feststellen. Für Lehrkräfte
und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem
Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des
weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung,
die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der
zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen.
Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr.
Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude
insbesondere auf den Verkehrsflächen.
Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung
erhalten Sie noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.
Ganztags- und sonstige schulische Betreuungsangebote
Offene und gebundene Ganztags- und Betreuungsangebote gemäß BASS 12-63
Nr. 2 finden weiterhin unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes
regulär und in der Regel im vollen Umfang statt.
Ergänzend hierzu weisen wir auch gerne auf den Elternbrief der Schulministerin Yvonne Gebauer hin, den Sie unter https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/211008_elternbrief_ministerin_
schulbetrieb_nach_herbstferien_seki_sekii.pdf abrufen können.
Sobald wir in der Woche ab dem 25.10.2021 die angekündigten aktualisierten Informationen des MSB erhalten haben, lassen wir sie Ihnen zeitnah zukommen.
Bis dahin wünschen wir euch und Ihnen schöne Herbstferien!
Mit freundlichen Grüßen
R. Zicholl