Maskenpflicht und Corona – Selbsttests nach den Herbstferien

Liebe Eltern der Konrad-Adenauer Realschule,

mit diesem Brief möchten wir Sie u.a. über den Umgang mit den Corona – Testungen und der Maskenpflicht in der Zeit nach den Herbstferien informieren. Dafür fassen wir Ihnen die wichtigsten Informationen der Mail des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) vom 06.10.2021 zusammen.

 

Testungen zum Schulbeginn

Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25.Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn

in allen Schulen Testungen für Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert

(geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der

nicht älter als 48 Stunden ist.

Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in den Schulen

durchgeführten Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in

Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien

fortgeführt. Das gilt sowohl für die Corona-Selbsttests (dreimal pro

Woche) als auch für die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche).

 

Testungen während der Herbstferien

Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen

entfallen, haben Schülerinnen und Schüler eine Reihe von Möglichkeiten,

sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen.

Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende

Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die

Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da die Grundlage der Testfiktion

– das engmaschige Testregime in den Schulen – in den Schulferien

entfällt. Diese Regelung ist bereits Bestandteil der ab dem 1. Oktober

2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung. Demnach benötigen

Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind 

für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen

Test. Dieses führt zu vermehrten Tests bei Freizeitaktivitäten in den

Ferien und damit zu einer insgesamt besseren Überwachung der

Infektionslage.

 

Testungen insbesondere von Reiserückkehrern

Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen

Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt

für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind,

bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht

(§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte

Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete).

Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer

Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht

(§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

 

Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche

Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich

kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies

jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.

Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade

auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen.

Ich bitte Sie daher als Schuleiterrinnen und Schulleiter, an alle Eltern

und Verantwortlichen den Appell weiterzugeben: Lassen Sie Ihre Kinder,

wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor

Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher

freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25.

Oktober 2021.

 

Maskenpflicht

Gerade in Nordrhein-Westfalen können wir eine stetige Zunahme der

Impfquote bei Schülerinnen und Schülern feststellen. Für Lehrkräfte

und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem

Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des

weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung,

die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der

zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen.

Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr.

Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude

insbesondere auf den Verkehrsflächen.

Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung

erhalten Sie noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.

 

Ganztags- und sonstige schulische Betreuungsangebote

Offene und gebundene Ganztags- und Betreuungsangebote gemäß BASS 12-63

Nr. 2 finden weiterhin unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes

regulär und in der Regel im vollen Umfang statt.

 

Ergänzend hierzu weisen wir auch gerne auf den Elternbrief der Schulministerin Yvonne Gebauer hin, den Sie unter https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/211008_elternbrief_ministerin_
schulbetrieb_nach_herbstferien_seki_sekii.pdf abrufen können. 

Sobald wir in der Woche ab dem 25.10.2021 die angekündigten aktualisierten Informationen des MSB erhalten haben, lassen wir sie Ihnen zeitnah zukommen.                 

Bis dahin wünschen wir euch und Ihnen schöne Herbstferien!

 

Mit freundlichen Grüßen

R. Zicholl

 

 

 

Der Artikel wurde am 8. Oktober 2021 um 11.13 Uhr von Tim Beyer verfasst und ist abgelegt unter Allgemein (RSS 2.0-Feed). Zur Zeit können keine Kommentare abgegeben werden. Setze doch einen Trackback auf deine Seite.

Kommentare sind nicht erlaubt.

unicefSchule ohne RassismusJugend debattiertQualitätsanalyse NRWQualitätssiegel Schule und Beruf